Seit dem 12. August 2026 gilt die neue europäische Verpackungsverordnung (PPWR – Verordnung (EU) 2025/40). Für den Versand in andere EU-Länder entstehen dadurch zusätzliche Registrierungs-, Melde- und Recyclingpflichten sowie teilweise die Pflicht, einen kostenpflichtigen Bevollmächtigten im jeweiligen Land zu bestellen.
Was nach einem einheitlichen europäischen System klingt, führt in der Praxis leider zu unterschiedlichen nationalen Verfahren, zusätzlichen Kosten und erheblichem bürokratischen Aufwand. In einigen Ländern gelten diese Vorgaben bereits ab der ersten Sendung. Mindestbeiträge können für wenige Gramm Verpackung ebenso anfallen wie für wesentlich größere Mengen. Hinzu kommen teilweise mehrere hundert Euro jährlich für Bevollmächtigte.
Daher können wir derzeit nicht mehr nach Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern liefern.
Für die weiterhin belieferten EU-Länder haben wir unsere Versandkosten vorübergehend angepasst, um einen Teil der zusätzlichen Kosten aufzufangen.
Wir bedauern sehr, dass die neuen Regelungen den grenzüberschreitenden Handel für kleine Unternehmen an dieser Stelle nicht einfacher, sondern erheblich aufwendiger machen.
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